Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegt. Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem verwirklicht durch den Anspruch auf eine mündliche Verhandlung und die gerichtliche Hinweispflicht.


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